Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Fristen, Ablauf, Musterschreiben
Post vom Stromanbieter, irgendwo im Text steht „Preisanpassung“: Genau in diesem Moment hast du das Recht, sofort aus deinem Vertrag auszusteigen – egal, wie lange er eigentlich noch läuft. Die meisten lassen diese Chance einfach verstreichen. Musst du nicht.
Kurz beantwortet
Kündigt der Stromanbieter eine Preiserhöhung an, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, und zwar unabhängig von der Restlaufzeit des Vertrags. Die Erhöhung muss mindestens einen Monat vorher angekündigt werden (§ 5 StromGVV, § 41 EnWG). Kündigen kann man bis zum Wirksamwerden der Erhöhung, in Textform und ohne Begründung.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Erhöht dein Stromanbieter die Preise oder ändert er einseitig die Vertragsbedingungen, darfst du den Vertrag außerordentlich kündigen: ohne Kündigungsfrist, zum Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam wird. Deine reguläre Vertragslaufzeit und die normale Kündigungsfrist spielen dann keine Rolle mehr.
Die Rechtsgrundlage ist keine Kulanz, sondern Gesetz: Für Sonderverträge steht das Sonderkündigungsrecht in § 41 Abs. 5 EnWG, für die Grundversorgung in § 5 Abs. 3 StromGVV (bei Gas entsprechend GasGVV). Der Anbieter muss dich außerdem mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden über die Erhöhung informieren und dabei ausdrücklich auf dein Kündigungsrecht hinweisen.
Warum sich das fast immer lohnt
Eine Erhöhung um 3 bis 5 Cent pro kWh klingt nach wenig. Bei 3.000 kWh Jahresverbrauch sind das aber 90 bis 150 € mehr pro Jahr. Und die Erhöhung trifft dich oft ausgerechnet dann, wenn dein Neukundenbonus ausgelaufen ist und der Tarif ohnehin unattraktiv geworden ist. Die Preiserhöhung ist deshalb der perfekte Anlass, den Markt neu zu prüfen: Du kommst sofort raus und kannst dir in Ruhe den aktuell besten Tarif sichern.
So läuft die Sonderkündigung ab

1. Preiserhöhung prüfen
Schau dir das Schreiben genau an. Anbieter verpacken Erhöhungen gern unauffällig: als „Preisanpassung“, „Tarifumstellung“ oder in einer Fußnote zur „Anpassung der Konditionen“. Entscheidend: Steigt der Arbeitspreis oder der Grundpreis? Dann greift dein Sonderkündigungsrecht. Notiere dir das Datum, ab dem die neuen Preise gelten. Das ist deine Deadline.
2. Erst neuen Tarif sichern, dann kündigen
Erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. So gibt es keine Lücke und du landest nicht übergangsweise in der teuren Grundversorgung. Keine Sorge vor Doppelbelastung: Der Wechsel wird genau auf den Kündigungstermin gelegt, und ohne Strom bist du dabei nie.
3. Selbst kündigen statt den neuen Anbieter machen lassen
Das ist der wichtigste Unterschied zum normalen Wechsel: Bei der Sonderkündigung solltest du selbst kündigen. Beim regulären Wechsel übernimmt das der neue Anbieter. Der kennt deine Frist aber nicht, und wenn seine Kündigung zu spät beim alten Versorger ankommt, steckst du ein weiteres Jahr im teuren Vertrag fest. Kündige schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Brief per Einwurfeinschreiben) und fordere eine Kündigungsbestätigung an.
Musterschreiben Sonderkündigung:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag (Kundennummer: [XXX], Zählernummer: [XXX]) unter Berufung auf mein Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 5 EnWG zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Ihrer angekündigten Preisänderung am [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Adresse der Abnahmestelle]“
Die häufigsten Fehler
| Fehler | Besser so |
|---|---|
| Schreiben ignorieren („wird schon nicht viel sein“) | Immer nachrechnen: Cent-Erhöhung × Jahresverbrauch = echte Mehrkosten |
| Kündigung dem neuen Anbieter überlassen | Bei Sonderkündigung immer selbst kündigen, Frist im Blick |
| Erst kündigen, dann Tarif suchen | Erst neuen Vertrag sichern, dann kündigen. Keine Versorgungslücke |
| Nur „ich kündige“ schreiben | Ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht und die Preisänderung berufen |
| Keine Bestätigung anfordern | Kündigungsbestätigung mit Vertragsende schriftlich geben lassen |
Sonderfall Grundversorgung: Sonderkündigung gar nicht nötig
Bist du in der Grundversorgung, brauchst du das Sonderkündigungsrecht streng genommen nicht: Dort kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen – Preiserhöhung hin oder her. Falls du nicht sicher bist, ob du in der Grundversorgung steckst: So findest du es heraus.
Und danach? Nicht wieder in dieselbe Falle laufen
Die Preiserhöhung kam nicht zufällig nach deinem ersten Vertragsjahr. Genau so kalkulieren Anbieter. Wenn du nicht jedes Jahr aufs Neue vergleichen willst, lass deinen Tarif dauerhaft überwachen: Bei einer laufenden Tarifoptimierung wird jede Preiserhöhung automatisch zum Anlass, den Markt zu prüfen, inklusive Fristenwahrung.
Preiserhöhung bekommen?
Wir prüfen kostenlos, was der Markt gerade hergibt, und übernehmen den kompletten Wechsel, bevor deine Frist abläuft.
Jetzt kostenlos beraten lassenQuellen und Stand
Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf den Stand Juli 2026. Preise, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
- § 5 StromGVV – Art der Energieversorgung, ÄnderungenBundesministerium der Justiz
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit LetztverbrauchernBundesministerium der Justiz
- § 20 StromGVV – KündigungBundesministerium der Justiz
- Wissen: EnergieVerbraucherzentrale Bundesverband
