Strom- und Gasanbieter wechseln als Hausverwaltung – und dabei mitverdienen
Viele verwaltete Objekte beziehen Strom und Gas noch vom Grundversorger, dem teuersten Tarif überhaupt. Wir wechseln Ihre Verträge kostenlos: Ihre Mieter sparen bis zu 30%, Sie erhalten eine Provision.
Warum sich der Wechsel für Sie lohnt
Hohe Provision
Verdienen Sie an jedem Strom- und Gaswechsel mit, ohne eigenen Aufwand. Je mehr Einheiten, desto höher Ihre Provision.
Kein Risiko, keine Kosten
Der Anbieterwechsel ist komplett kostenlos. Wir übernehmen Kündigung, Ummeldung und den gesamten Wechselprozess.
Zufriedene Mieter
Ihre Mieter profitieren von bis zu 30% günstigeren Energiekosten in der Betriebskostenabrechnung. Das stärkt Ihr Image.
Typisches Einsparpotenzial pro Objekt
Allgemeinstrom und Zentralheizung laufen in vielen Liegenschaften seit Jahren unverändert weiter, oft in der teuren Grundversorgung. Die Kosten werden einfach an die Mieter weitergegeben, das Einsparpotenzial bleibt ungenutzt.
bis 500€ / Jahr
bei ~6.000 kWh (Treppenhaus, Aufzug, Beleuchtung)bis 4.500€ / Jahr
bei ~150.000 kWh Jahresverbrauch
Was kostet der Anbieterwechsel?
Nichts – Sie verdienen daran
Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kostet Hausverwaltungen nichts. Gebühren fallen keine an, und der Wechsel wird einfach auf das reguläre Vertragsende terminiert.
0€ Wechselgebühren
Kein Anbieter berechnet Kosten für den Wechsel. Auch die Ummeldung beim Netzbetreiber ist kostenlos.
Kündigung inklusive
Der neue Lieferant kündigt beim alten Versorger. Wir behalten alle Kündigungsfristen Ihrer Verträge im Blick.
Keine Versorgungslücke
Strom und Gas fließen unterbrechungsfrei über dasselbe Netz weiter. Das ist gesetzlich garantiert.
Provision statt Kosten
Statt Gebühren zu zahlen, erhalten Sie für jeden gewechselten Vertrag eine Provision.
So läuft der Wechsel ab
Rechnungen bereitstellen
Senden Sie uns die letzten Strom- und Gasrechnungen Ihrer Objekte, mehr brauchen wir nicht.
Analyse erhalten
Wir erfassen alle Zählpunkte, prüfen Verbräuche und Kündigungsfristen und berechnen das Einsparpotenzial pro Objekt.
Wechsel abwickeln lassen
Wir kündigen, melden um und terminieren den Wechsel auf das Vertragsende, ohne Unterbrechung der Versorgung.
Provision kassieren
Sie erhalten Ihre Provision, Ihre Mieter sparen, und wir überwachen die Verträge laufend weiter.
WEG-Beschluss & Wirtschaftlichkeitsgebot: Was rechtlich gilt
Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB) müssen umlagefähige Betriebskosten wirtschaftlich sein. Mieter können überhöhte Energiekosten in der Betriebskostenabrechnung beanstanden. Wer jahrelang in der Grundversorgung bleibt, riskiert genau solche Beanstandungen. Ein regelmäßiger Anbietervergleich ist also nicht nur Sparpotenzial, sondern auch Absicherung.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Der Anbieterwechsel zählt zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach § 27 WEG darf der Verwalter ihn in der Regel ohne Beschluss der Eigentümerversammlung durchführen.
Mietshaus im Eigentum eines Vermieters
Die Verwaltung handelt im Auftrag des Eigentümers. Niedrigere Energiekosten entlasten die Betriebskostenabrechnung, Einwände sind selten.
Alle Details zu Ablauf, Fristen und WEG-Regeln finden Sie in unserem Ratgeber: Strom- und Gasanbieter wechseln als Hausverwaltung
Häufige Fragen
Was kostet der Anbieterwechsel für eine Hausverwaltung?
Nichts. Der Wechsel von Strom- und Gasverträgen ist komplett kostenlos, es fallen weder Wechselgebühren noch Bearbeitungskosten an. Der neue Lieferant übernimmt die Kündigung beim alten Versorger. Stattdessen erhalten Sie als Hausverwaltung eine Provision für jeden gewechselten Vertrag.
Wie hoch ist die Provision für Hausverwaltungen?
Wir bieten sehr hohe Provisionen für Hausverwaltungen. Die genaue Höhe hängt vom Strom- und Gasverbrauch sowie der Anzahl der verwalteten Einheiten ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Was muss ich als Hausverwaltung tun?
Praktisch nichts. Sie stellen uns die letzten Strom- und Gasrechnungen Ihrer Objekte zur Verfügung, wir übernehmen Bestandsaufnahme, Tarifvergleich, Kündigung und den gesamten Wechselprozess. Für Sie entsteht kein Aufwand.
Brauche ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung?
In der Regel nicht. Der Wechsel des Energieversorgers zählt zur ordnungsmäßigen Verwaltung, die der Verwalter nach § 27 WEG eigenständig ausführen darf. Nur bei ungewöhnlich großen Vertragsvolumina oder langen Laufzeiten empfiehlt sich ein Beschluss zur eigenen Absicherung.
Merken die Mieter etwas vom Wechsel?
Die Mieter merken nur, dass ihre Nebenkosten sinken. Strom- und Gasversorgung laufen unterbrechungsfrei über dasselbe Netz weiter, das ist gesetzlich garantiert.
Welche Verträge können optimiert werden?
Alle Strom- und Gasverträge Ihrer Objekte: Allgemeinstrom für Treppenhaus, Aufzug und Außenbeleuchtung, Heizstrom sowie das Gas der Zentralheizung. Besonders hoch ist das Potenzial bei Verträgen, die noch beim Grundversorger laufen. Sehr große Anlagen mit Lastgangmessung (RLM) schreiben wir individuell aus.
Wie lange dauert der Wechsel?
Technisch ist ein Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich. Entscheidend ist aber die Kündigungsfrist des laufenden Vertrags. In der Praxis liegt der Wechseltermin meist 4 bis 8 Wochen nach Beauftragung, die Versorgung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter.
Lohnt sich die Bündelung mehrerer Objekte?
Ja, deutlich. Gebündelte Zählpunkte werden wie ein Großkunde bepreist und erhalten bessere Konditionen als Einzelverträge. Zusätzlich sinkt Ihr Verwaltungsaufwand: ein Vertragspartner, ein Stichtag, eine Abrechnung pro Sparte.
Senden Sie uns eine WhatsApp für Ihr Angebot
Schnell und unkompliziert: Schreiben Sie uns per WhatsApp, wir melden uns mit einem konkreten Angebot für Ihre Liegenschaften.
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